AGBs

General Terms and Conditions of Business of Mirko Marenke and Sabine Wendel GbR (Krimi & Event)

  1. General

1.1. These General Terms and Conditions and Laws apply to all contracts between ” Mirko Marenke and Sabine Wendel GbR (Crime & Event)” (hereinafter referred to as

Organizer) and the customer for all services agreed between the organizer and the customer.

1.2. If the customer is acting on the basis of differing terms and conditions, these terms and conditions of the organizer apply. The organizer hereby expressly rejects any opposing business conditions of the customer.

1.3. All subsidiary agreements require written confirmation by us.

1.4. The organizer reserves the right to amend or supplement these GTC at any time. In this case, the terms and conditions applicable at the time of the respective contract conclusion apply.

192.168.l.l routerlogin

  1. contract

2.1. All offers of the organizer are non-binding. The customer is only requested to make an offer by means of a request.

2.2. By registering for an event, which can be made in writing, verbal or by telephone, the customer offers the organizer the binding conclusion of a contract of the event and agrees to the validity of these terms and conditions.

2.3. The contract is concluded upon acceptance of the registration by the organizer. Acceptance is made by sending an invoice by the organizer.

2.4. The registration for an event is also made by the customer for all participants listed in the application. The customer is liable for all persons who are registered by him and is also responsible for their obligations. The number of participants per event is limited. In exceptional cases the organizer is entitled to allow more participants in an investigator group than the maximum number stated on the website.

  1. Services

For the scope of the contractual services of the organizer, the event date and the event price, the performance descriptions in our Internet offer are decisive.

Deviations from this require written confirmation in the invoice sent to the customer.

  1. pay

4.1. Der Gesamtpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Gesamtpreises auf das in der Veranstalter-Rechnung angegebene Konto.

4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Zahlt der Kunde nach einer Mahnung innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Nachfrist nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die in Ziffer 6. dieser AGB vereinbarte Entschädigung zu fordern.

  1. Stornierung/Kündigung eines Veranstaltungstermins durch den Veranstalter

5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder kurzfristiger Erkrankung von Darstellern abzusagen. Der Veranstalter informiert den Kunden unverzüglich über die Absage. Bei Absage der Veranstaltung aus diesem Grunde erstattet der Veranstalter dem Kunden den gezahlten Veranstaltungspreis in voller Höhe.

5.2. Der Kunde kann im Falle einer Absage der Veranstaltung aus vorgenannten Gründen die Teilnahme an einer Veranstaltung zu einem anderen Termin verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, dies ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung der Absage durch den Veranstalter geltend zu machen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, erhält er den gezahlten Gesamtpreis in voller Höhe zurück.

5.3. Stört ein Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer erfolgten Abmahnung des Veranstalters oder einer zu seiner Vertretung berufener Personen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig – auch dadurch, dass er die vereinbarten Spielregeln nicht einhält – dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis.

  1. Stornierung/Umbuchung eines Veranstaltungstermins durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder den gebuchten Termin verschieben.

6.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder möchte er an einem anderen als den ursprünglich gebuchten Termin teilnehmen, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Kosten betragen in Prozenten des in Rechnung gestellten Veranstaltungspreises:

– ab dem 5. Tage vor der Veranstaltung: 25%

– ab dem Tag vor der Veranstaltung: 75%

Bei der Pauschalierung der Rücktrittskosten sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung der Leistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem vom Kunden erklärten Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

6.3. Dem Kunden steht es frei, statt seiner eine Ersatzperson zu der Veranstaltung zu schicken, sofern sich der Dritte gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, den Veranstaltungspreis zu zahlen. In diesem Fall haften Dritter und Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner. Der Veranstalter wird durch die Leistungserbringung gegenüber dem Dritten von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei (Erfüllung).

  1. Haftung

7.1. Die Teilnahme an der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an den Spielen des Veranstalters ein allgemein guter Gesundheitszustand und eine ausreichende Kondition vorhanden sein muss.

7.2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die der Kunde während der Veranstaltung am Eigentum Dritter und/oder an Dritten Personen verursacht.

7.3. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer verbleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei dem Kunden. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens eine erwachsene Begleitperson als verantwortliche Aufsicht für die minderjährigen Teilnehmer zu stellen.

7.4. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Veranstalter nur Schadensersatz nach folgenden Regeln.

7.4.1. Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Beauftragten des Veranstalters. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter oder seine Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Tod des Kunden.

7.8. Andere gesetzliche Schadensersatz-Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.

7.9. Für alle Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung und auf Schadensersatz bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

  1. Geistiges Eigentum

8.1. Die Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Veranstalters. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisation der Ideen des Veranstalters ist, auch in Teilen, nicht erlaubt.

8.2. Audio- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter gestattet und in keinem Fall für eine Veröffentlichung jeglicher Art erlaubt.

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Bei Verträgen mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Oldenburg

9.2. Should individual clauses of these General Terms and Conditions be invalid or incomplete, the validity of the remaining clauses or the remaining parts of such clauses shall not be affected.